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Beratungsgrundsätze

Beratungsphilosophie 1

Sieben Strukturmerkmale von Beratung

Symbolhaft: Alfred Adler

hat mit Nähmaschinen nichts zu tun, aber als Begründer der Individualpsychologie hat er Bahnbrechendes geleistet. Leider wurden viele seiner Errungenschaften zur Nazizeit wieder ausgelöscht.

Prinzipien der Beratung
(Nach Dieter Wunderlich, Studien zur Sprechakttheorie, und Hans Josef Tymister, lndividualpsychologisch-pädagogische Beratung.

1. Freiwilligkeit. Die Initiative zum Beratungsgespräch geht vom Klienten aus (W.p.353), ebenso die Formulierung des Anliegens. Beide Seiten entscheiden frei, ob sie sich auf die Beratung einlassen wollen. Der Berater bleibt für den Verlauf einer eingegangenen Beratung aber an sein Einverständnis gebunden. Beratung als Akt des MiTseins. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist auch auf Beratungen aus Verpflichtung hin anzuwenden.

2. Beratungsanlass. Die Themen der Anlässe einer Beratung bestimmt der Klient. „Über die Themeninitiative verfügt der Klient„(W. p.354). Er alleine bestimmt, worüber er sprechen möchte. Dies macht situationsunabhängige, komplett durchstrukturierte Beratungen unmöglich.

3. Status des Beraters. „Der Berater gilt dem Klienten als Sachautorität; dies ist beiden Parteien bewusst„ (p.353) Der Berater ist Experte auf seinem Gebiet und kennt Methoden, gezielt Anregungen zum erwünschten Selbstverstehen zu geben (T.p.19). Nur wenn der Berater diesen Status hat, kann er seinen Auftrag zur vorausschauenden Fürsorge erfüllen. Dies alles unter Berücksichtigung der „Gleichwertigkeit„ im Hinblick auf die persönliche Selbstbestimmung von Berater und Klient, damit es bestmöglich gelingt, dass die Beratung eine letztendlich dem Klienten selbst aufgegebene Arbeit des Selbstverstehens und Selbstlösens ist. (T.p.19)

4. Interaktion. Die Initiative zur Interaktion während der Beratung geht vom Berater aus. Das bedeutet, dass es Aufgabe des Beraters ist, die Beratung zum Wohle des Klienten (vorausspringende Fürsorge ) zu führen und zu lenken. Die Summe der Interaktionen ergeben die Strukturierung des Gesprächsverlaufs (Punkt 7)

5. Ergebnisse. Neue Einsichten, Handlungen, Einstellungen, Verhaltensmuster sind nicht verbindlich. Ihre Akzeptanz ist freiwillig. Sie können von Mal zu Mal überarbeitet und verändert werden. Beratung ist keine Faktenanhäufung, sondern die Begleitung in einem Lernprozess der von unterschiedlicher Dauer und Intensität geprägt ist.

6. Verständigungssignale zu geben ist die Aufgabe von Berater und Klient. „Jede der Parteien kann durch eigene Äußerungen die Bestätigungssignale der anderen Partei erwirken.„ (W.p.355). Beide Seiten haben den Auftrag das was sie verstanden haben, sich auch bestätigen zu lassen. Unterbrechungen sind daher keine Störungen, sondern notwendige Verständigungssignale. Dies gilt für beide Seiten.

7. Phasen. Jede Beratung wie auch der gesamte Beratungsprozess besteht aus verschiedenen Phasen. Es ist Aufgabe des Beraters sich nach diesen Phasen zu richten und dem Gegenüber für diese Phasen genug Zeit einzuräumen.

* Viele dieser Strukturmerkmale gelten auch für Psychotherapie. Abgrenzung: Krankheitsvorbeugung, Pädagogische Funktion, Settingansatz
** Fehlt eines dieser Prinzipien, so handelt es sich um andere Arten mitmenschlicher Kommunikation, aber nicht um Beratung (Gespräch, Information/Aufklärung; Coaching als Anleitung; Belehrung u.v.m.)
Literatur:
Tymister HJ. lndividualpsychologisch-pädagogische Beratung. Begründungen-Funktionen-Methoden In: lndividualspychologisch-pädagogische Beratung. München Basel, Reinhardt 1990. S. 9-26
Wunderlich D. Studien zur Sprechakttheorie. Frankfurt a.M. Suhrkamp 1976
Quellort: Beraterweiterbildung 2010-2013 (Cultur-Werkstatt Dreiländereck, Schliengen); Erstes Ausbildungsjahr —8. Wochenende 12.Februar 2011, Sonja M. Mannhardt